Kaltmietförderung

Kaltmietförderung

Profitieren Sie in unserem Gründerzentrum von einer bis zu 3-jährigen Freistellung von der Kaltmiete*.

Ziel der Förderung ist es, die Innovationen in der Wirtschaft – insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen – zu steigern und den Transfer von Forschungsergebnissen in wirtschaftlich verwertbare Entwicklungen zu forcieren.

Gegenstand der Förderung ist die Kaltmietfreistellung von kleinen und mittleren Unternehmen in Technologie- und Gründerzentren. Die Freistellung von der Kaltmiete soll die Rahmenbedingungen für die Gründungs- und erste Entwicklungsphase junger technologieorientierter bzw. junger wissensbasierter und junger kreativwirtschaftlicher Unternehmen verbessern.

Gefördert werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im Gründerzentrum gewährten Mietfreistellungen für junge technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen. Die Freistellung von der Kaltmiete ist auf die ersten drei Jahre ab Gründungstag der KMU begrenzt.

Ergänzende Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Förderrichtlinien und -anträge können Sie häufig unter den verlinkten Adressen der Fördergeber direkt abrufen:

- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

- STIFT - Stiftung für Technologie- und Innovationsförderung Thüringen

- IHK Ostthüringen zu Gera

- KfW - Deutschlands große Förderbank

- TAB - Thüringer Aufbaubank

- VDI-VDE

* FTI-Förderung als "De-minimis" Beihilfe des Freistaates Thüringen für technologieorientierte Existenzgründer in Thüringer Technologie- und Gründerzentren bis 100% max. 10.000 € pro Jahr bzw. 833,33 € pro Monat
bis zu 3 Jahren seit der Gründung.

Das Förderprogramm des Freistaates Thüringen dient der Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.